AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma Thomas Wilhelm (TMS) (Stand 13.09.2022)

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGBen“ genannt – gelten für alle Rechtsgeschäfte des Handwerkers TMS nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner – nachstehend „Auftragsgeber“ genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftragsgeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftragnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftragsnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Handwerker absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftragsgeber übergibt dem Handwerker zwecks Überprüfung der technischen Funktion und Reparaturfähigkeit Geräte und Sachen. Nach deren Überprüfung wird der Handwerker nach Absprache mit dem Auftragsgeber die Geräte und Sachen reparieren.

2.2 Eine genaue Bezeichnung der Geräte, Sachen und Spezifika der Handhabung und Funktionalität werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. (zum Beispiel Angebote)

2.3 Der Handwerker erstellt zu diesem Zweck eine Auftragsbestätigung, die den Erhalt der Sachen und Geräte bestätigt.

2.4 Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend. Nebenabreden, Sonderwünsche und Sonderanfertigungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Handwerker kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags/Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax, elektronischer Post oder durch die Übergabe der zu untersuchenden und/oder zu reparierenden Geräte und Sachen:
1. Unterschrift auf dem Angebot o. mündlich per Telefon (Gespräch wird aufgezeichnet)
2. Schriftliche Aufträge (Neu Aufträge mit Festpreis nach Angebotsliste nur bei groß Kunden)
3. Mündliche / Schriftliche Aufträge bis max. 150,00 € nach Rücksprache

3.2 Gegenstand des Vertrages bzw. genaue Reparaturbezeichnung:
1. Alle Leistungen mit Gewährleistung nach VOB/B §13 (5 Jahre & 4 Monate)
2. Die Auftragserteilung erfolgt nach Grundlage der VOB Bestimmung (Teil B+C), der anerkannten Regeln der Technik, der DIN-, VDI-, VDE-Vorschriften & den ergänzten Regeln gemäß §§ 631 ff. BGB.

4. Vergütung

4.1 Der Handwerker repariert den Reparaturgegenstand
1. zum Angebotspreis + max. 10 %

4.2 Dem Reparaturfestpreis liegt der Umfang der Reparaturarbeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Werkvertrages §§ 631 ff. BGB.

4.3 Der Festpreis ist verbindlich und schließt alle mit der Durchführung der Reparatur verbundenen Kosten und Auslagen ein. Der Handwerker behält sich das Recht vor, die Berechnung der Reparatur nach seinem jeweiligen Arbeitsaufwand durchzuführen.

4.4 Bei der Berechnung der Reparatur nach Aufwand sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen, sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen.

4.5 Wird die Reparatur der Sachen und/oder Geräte aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlags ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag; es sind dann lediglich die Abweichungen im Leistungsumfang gesondert aufzuführen.

4.6.1 (gewerblich / Verwaltungen) Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen 2 % Skonto. Zahlungsziel innerhalb von 21 Tage nach Rechnungsstellung. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Handwerker ohne weitere Mahnung (pro Mahnung 59,00 Euro – Brutto) und Verzugszinsen im Rahmen des im BGB / HGB geregelten Höchstzinssatzes zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.6.2 (privat) Bei Zahlung innerhalb von 3 Tagen 2 % Skonto. Zahlungsziel innerhalb von 10 Tage nach Rechnungsstellung. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Handwerker ohne weitere Mahnung (pro Mahnung 59,00 Euro – Brutto) und Verzugszinsen im Rahmen des im BGB / HGB geregelten Höchstzinssatzes zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.7 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Handwerker auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.8 Sämtliche Leistungen des Handwerkers verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen MwSt. in Höhe von 19 %.

5. Abnahme

5.1 Der Auftragsgeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald der Handwerker diesen über die Fertigstellung informiert.
– Die Abnahme soll im Betrieb des Handwerkers erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
1. Die Abnahme findet am Bauvorhaben statt
-> Leistung wird durch unterschrieben Leistungsnachweis abgenommen.

5.2. Der Auftragsgeber kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabe Datum oder nicht auf Aufforderung durch den Handwerker unverzüglich abholt.
Im Fall des Verzuges des Bestellers mit der Abnahme haftet der Handwerker nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden an Geräten und Sachen.

6. Sachmängelhaftung

Der Handwerker haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB.

7. Haftung

7.1 Der Handwerker haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Handwerker ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Handwerker in demselben Umfang.